Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zuletzt aktualisiert: 2026-03-18
§ 1 — Geltungsbereich & B2B-Exklusivität
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle
Geschäftsbeziehungen zwischen Paul Kretzschmar (KI-NE Angst — Analyse
& Beratung), Markt 15, 08340 Schwarzenberg (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen
Kunden (nachfolgend „Auftraggeber").
**Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB**, juristische
Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
**Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind ausdrücklich ausgeschlossen.** Der Auftraggeber
bestätigt mit Vertragsschluss seine Unternehmereigenschaft.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich
schriftlich zu.
Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass ein erneuter
Hinweis erforderlich ist.
§ 2 — Leistungsgegenstand & Vertragstypen
### 2.1 Dienstleistungen (Dienstvertrag)
Der Auftragnehmer erbringt Beratungs- und Dienstleistungen im Bereich Künstliche Intelligenz,
Prozessautomatisierung und Digitalisierung, insbesondere:
• KI-Potenzialanalysen und Prozess-Audits
• Strategieberatung zur KI-Integration
• Schulungen, Workshops und Change-Management-Begleitung
• Laufende Betreuung im Retainer-Modell (Sprint-Kontingente)
• Vermittlung und Orchestrierung spezialisierter Umsetzungspartner
**Geschuldet wird die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistung, nicht ein bestimmter
wirtschaftlicher Erfolg.**
### 2.2 Umsetzungsleistungen (werkvertragsähnlich)
Für die Erstellung und Implementierung von KI-Agenten, Automatisierungen und Schnittstellen
(MVP) gelten werkvertragsähnliche Regelungen:
• Grundlage ist ein vorab definiertes und freigegebenes Pflichtenheft (Scope)
• Festpreismodell: Der Preis basiert ausschließlich auf dem vereinbarten Scope
• Abnahme: Siehe § 5 dieser AGB
### 2.3 Klarstellung zur Natur von KI-Systemen
Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass die eingesetzten KI-Technologien
(insbesondere Large Language Models / LLMs) probabilistisch arbeiten. Sie berechnen
statistische Wahrscheinlichkeiten und können keine deterministische Korrektheit garantieren.
Insbesondere:
• KI-Systeme können fehlerhafte oder unvollständige Ergebnisse erzeugen („Halluzinationen")
• Die Leistungsfähigkeit kann sich durch Modell-Updates der Drittanbieter verändern („Modelldrift")
• Verfügbarkeit und Funktionsumfang der zugrundeliegenden APIs (OpenAI, Anthropic, Google etc.) liegen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers
§ 3 — Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten
**qualifizierte Subunternehmer** einzusetzen.
Der Auftragnehmer bleibt gegenüber dem Auftraggeber alleiniger Vertragspartner und
Ansprechpartner („Generalunternehmer-Prinzip"). Die Auswahl und Überwachung der
Subunternehmer obliegt dem Auftragnehmer.
Datenschutzrechtlich werden Subunternehmer über Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) nach
Art. 28 DSGVO eingebunden.
§ 4 — Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen
Informationen, Zugänge und Materialien bereit. Dazu gehören insbesondere:
• Zugangsdaten zu relevanten Systemen und Plattformen
• API-Keys und technische Dokumentation
• Benennung eines entscheidungsbefugten Ansprechpartners
• Freigaben für Zwischenergebnisse und Meilensteine
Verzögerungen durch fehlende oder verspätete Mitwirkung gehen nicht zulasten des
Auftragnehmers. Vereinbarte Termine und Fristen verschieben sich entsprechend.
**Bei dauerhaft fehlender Mitwirkung (mehr als 30 Kalendertage)** ist der Auftragnehmer
berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Bis dahin erbrachte Leistungen sind
vollständig zu vergüten.
§ 5 — Abnahme (nur für Umsetzungsleistungen gemäß § 2.2)
Nach Fertigstellung des MVP oder der vereinbarten Umsetzungsleistung wird der Auftraggeber
zur Abnahmeprüfung aufgefordert.
**Prüffrist:** 5 Werktage ab Bereitstellung.
Mängel sind innerhalb der Prüffrist **schriftlich und konkret** zu rügen. Dabei ist der
Mangel so präzise zu beschreiben, dass der Auftragnehmer ihn nachvollziehen und reproduzieren
kann.
**Fiktive Abnahme:** Erfolgt innerhalb der 5 Werktage keine Rüge, gilt die Leistung als
abgenommen.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Nach Abnahme wird die
Schlussrechnung fällig.
§ 6 — Change Requests (Änderungsverfahren)
Wünsche des Auftraggebers, die über den vereinbarten Scope (Pflichtenheft) hinausgehen,
lösen ein **formelles Change-Request-Verfahren** aus.
Change Requests werden:
• Schriftlich dokumentiert
• Mit einer Aufwandsschätzung versehen
• Separat bepreist
Die Umsetzung erfolgt erst nach schriftlicher Freigabe und Annahme durch den Auftraggeber.
Change Requests haben keinen Einfluss auf bereits vereinbarte Termine und Preise des
Ursprungsauftrags, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
§ 7 — Vergütung & Zahlungsbedingungen
### 7.1 Preise
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgeblich ist
das im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannte Honorar.
### 7.2 Fälligkeit
• **Neukunden / Erstaufträge:** Vorkasse — 100 % des Rechnungsbetrags vor Leistungsbeginn
• **Bestandskunden:** Zahlung innerhalb von 14 Tagen netto nach Rechnungsstellung
• **Retainer-Verträge:** Monatliche Vorauszahlung
• **Umsetzungsprojekte (MVP):** Meilensteinzahlungen nach individueller Vereinbarung
### 7.3 Leistungsbeginn
Fristen für die Leistungserbringung beginnen erst nach vollständigem Zahlungseingang
(bei Vorkasse) bzw. nach Auftragsbestätigung (bei Bestandskunden).
### 7.4 Zahlungsverzug
Bei Verzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet (derzeit 9 Prozentpunkte über
dem Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB). Zudem fällt eine Mahnpauschale von 40 € an
(§ 288 Abs. 5 BGB).
### 7.5 Aufrechnungsverbot
Der Auftraggeber darf nur mit **unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten**
Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur geltend gemacht werden,
wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 8 — Haftung & Gewährleistung
### 8.1 Haftungsausschluss für wirtschaftlichen Erfolg
Der Auftragnehmer haftet ausschließlich für die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten
Leistung. Es wird **keine Haftung** übernommen für:
• Den tatsächlichen wirtschaftlichen Erfolg der durchgeführten Maßnahmen (z. B. Umsatzsteigerung, Kosteneinsparung)
• Strategische oder operative Entscheidungen, die der Auftraggeber auf Basis der Beratungsergebnisse trifft
• Die dauerhafte und fehlerfreie Funktionsfähigkeit von Drittanbieter-KI-Systemen und -APIs
### 8.2 Haftungsbeschränkung
Die Haftung bei **leichter Fahrlässigkeit** ist ausgeschlossen, sofern keine
Kardinalpflichten (wesentliche Vertragspflichten) verletzt werden.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung begrenzt auf den
**vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden**, maximal auf die **Höhe des jeweiligen
Auftragsvolumens**.
**Indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangener Gewinn** sind bei leichter Fahrlässigkeit
ausgeschlossen.
Unbeschränkte Haftung besteht bei:
• Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
• Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit
• Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz
### 8.3 KI-spezifische Haftungsausschlüsse
• Keine Haftung für inhaltliche Fehler in KI-generierten Outputs („Halluzinationen")
• Keine Haftung für Leistungsänderungen durch Modell-Updates der LLM-Anbieter („Modelldrift")
• Keine Haftung für Ausfälle, Änderungen oder Einstellung von Diensten der API-Anbieter (OpenAI, Anthropic, Google etc.)
§ 9 — Nutzungsrechte & geistiges Eigentum
### 9.1 Standard: Einfaches Nutzungsrecht
Der Auftraggeber erhält nach **vollständiger Bezahlung** ein einfaches, nicht-exklusives,
zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den im Rahmen des Auftrags erstellten
Arbeitsergebnissen (Code, Workflows, Dokumentation).
Vor vollständiger Bezahlung verbleiben sämtliche Rechte beim Auftragnehmer
(**Eigentumsvorbehalt**).
### 9.2 Erweiterte Rechteübertragung
Eine vollständige, ausschließliche Rechteübertragung kann im Einzelvertrag gegen gesonderte
Vergütung vereinbart werden.
### 9.3 Vorbestandenes geistiges Eigentum
Methoden, Frameworks, Templates und Tools des Auftragnehmers, die vor oder unabhängig vom
Auftrag entwickelt wurden, verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber
erhält hieran nur ein einfaches Nutzungsrecht im Rahmen des jeweiligen Projekts.
§ 10 — Geheimhaltung & Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen
vertraulichen Informationen der anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben und nur zur
Erfüllung des jeweiligen Auftrags zu verwenden.
Ausnahmen:
• Subunternehmer des Auftragnehmers (unter gleicher Geheimhaltungspflicht)
• Gesetzliche Offenlegungspflichten
Die Geheimhaltungspflicht besteht **2 Jahre über das Vertragsende** hinaus fort. Ergänzend
kann eine separate Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) geschlossen werden.
§ 11 — Vertragslaufzeit & Kündigung
### 11.1 Einzelaufträge (Audit, MVP)
Der Vertrag endet mit vollständiger Leistungserbringung und Bezahlung.
### 11.2 Retainer-Verträge (laufende Betreuung)
• **Mindestlaufzeit:** 3 Monate
• **Kündigungsfrist:** 4 Wochen zum Monatsende
• Nicht genutzte Sprint-Kontingente verfallen am Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums
### 11.3 Kündigung aus wichtigem Grund
Beide Parteien können bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen fristlos kündigen.
Wichtige Gründe sind insbesondere:
• Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen
• Insolvenzantrag oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
• Dauerhafte Mitwirkungsverweigerung (mehr als 30 Kalendertage)
Bei Kündigung sind bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachte Leistungen vollständig zu vergüten.
§ 12 — Verjährung
Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer verjähren **innerhalb von 1 Jahr** ab
dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
**Ausgenommen** von der Verkürzung sind Ansprüche aus:
• Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
• Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
• Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz
§ 13 — Datenschutz & KI-Datenverarbeitung
Es gelten die Bestimmungen unserer Datenschutzerklärung unter https://ki-ne-angst.de/datenschutz.
Bei Zugang des Auftragnehmers zu personenbezogenen Daten des Auftraggebers wird ein
separater Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
**KI-Datenfluss-Transparenz:** Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass
projektbezogene Daten über API-Schnittstellen externer KI-Anbieter (ggf. mit Sitz in den
USA) verarbeitet werden können. Der Transfer ist über das EU-US Data Privacy Framework (DPF)
und EU-Standardvertragsklauseln (SCC) abgesichert.
Auf Wunsch kann eine EU-only-Lösung (z. B. Mistral AI, Frankreich) gegen Aufpreis vereinbart
werden.
§ 14 — Schlussbestimmungen
**Gerichtsstand:** Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist
ausschließlicher Gerichtsstand Chemnitz, soweit gesetzlich zulässig.
**Anwendbares Recht:** Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
des UN-Kaufrechts (CISG).
**Schriftform:** Vertragsänderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. E-Mail genügt,
soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
**Salvatorische Klausel:** Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden,
bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame
Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen
Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: 18. März 2026